Laut der Gesundheitsreform (GKV-WSG) besteht für Patienten die Möglichkeit, Arzneimittel besonderer Therapierichtungen (Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie) von der Krankenkasse über einen Zusatzprämientarif erstatten zu lassen.
Doch den meisten Patienten wird dieser Wahltarif für Naturarzneimittel von den gesetzlichen Kassen nicht angeboten. Bisher hat kaum eine der rund 250 Krankenkassen auf diese neue Gesetzesregelung reagiert. Nur die AOK Rheinland/ Hamburg hat ein solches Angebot in Ihre Satzung aufgenommen.
Als Grund wird, laut Einschätzung des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie (BPI), unter anderem ein Schreiben des Bundesversicherungsamts angesehen, welches die "Querfinanzierung" von Wahltarifen verbietet. Somit sei ein echter Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, mit verschiedenen Leistungen, nahezu unmöglich.
Der BPI erhält seine Zustimmung von Seiten der Verbraucherverbände, welche auch der Meinung sind, dass eine Querfinanzierung bei Wahltarifen möglich sein müsse. Dies wäre auch im Interesse des Versicherten, wenn Kosten, die durch sichere, rezeptfreie Produkte gespart werden, in einem Wahltarifmodell zur Kostenentlastung verrechnet werden könnten.
Thema: www Pharma-Nachrichten veröffentlich am Freitag, 02. November 2007
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