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Klarstellung der Arzneimittelrabattregelungen gefordert

Die große Koalition sieht sich immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert, dass ihre gesundheitspolitischen Reformgesetze nur Flickwerk abliefern. Die betroffenen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) befürchteten in diesem Zusammenhang Kosten in Milliardenhöhe.

Die Krankenkassen sind in die juristischen Fallstricke geraten, die der Gesetzgeber zuließ, als er es versäumte, eine wettbewerbsrechtlich wasserdichte Regelung im GKV-WSG in puncto Arzneimittelrabattverträge anzuordnen.

Die Folge: Das Gesetz provoziert mehr Streit, anstatt den Wettbewerb zu fördern und niedrigere Pharmaausgaben zu unterstützen. Dadurch kam es zwischen den Sozial- und Zivilgerichten zum Disput um die milliardenschweren Rabattverträge. Dieser wurde forciert, da die Krankenkassen die Sozialgerichte und die Pharmaindustrie die Vergabekammer und Handelssenate der Land- und Oberlandesgerichte anriefen. Mittlerweile wurde auch die Europäische Union (EU) auf die Rabattregelungen aufmerksam. Auch sie geht, wie die Industrie und Zivilgerichte, von einer Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts aus.

Darauf aufbauend fordern jetzt Krankenkassen und Pharmaindustrie einträchtig, die von CDU/CSU und SPD getragene Bundesregierung auf, die Rabattregelungen nachzubessern, um volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden. In diesem Zusammenhang beklagte zum Beispiel der Verhandlungsführer der AOK, Christopher Hermann, gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", das es nicht angehe, dass verschiedene Gerichte die Gesundheitsreform unterschiedlich auslegten. Der Vorsitzende des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH), Hans-Georg Hoffmann, äußerte sich noch deutlicher zu dieser Thematik, indem er erklärte, dass der Gesetzgeber gefordert sei, diese verfahrene Situation zu klären.

Thema: www Pharma-Nachrichten veröffentlich am Montag, 07. Januar 2008

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