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RSA-Katalog sorgt für neuen Ärger

Die Gesundheitsreform, vor allem die erwartete Neuregelung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA) sorgt für immer neuen Zündstoff.

Vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamtes wurde ein Gutachten darüber erstellt, wie viele und vor allem welche Krankheiten in den RSA-Katalog aufgeführt werden sollten. Aus dem Gutachten geht hervor, das 80 Krankheiten, darunter Depression und Herzinsuffizienz, aber nicht Bluthochdruck oder Demenz, im Katalog verankert seien.

Ziel der angestrebten Neuregelung ist, das Morbiditätsrisiko nahezu gerecht zu verteilen. Dazu erhalten die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Zukunft für jeden Versicherten eine Grundpauschale (Gesundheitsfond). Darüber hinaus sollen die Krankenkassen für jedes ihrer Mitglieder einen festgelegten Zuschuss erhalten, wenn dieser an einer der im RSA-Katalog genannten Krankheiten leidet.

Die Resonanz auf das Gutachten ist vielfältig und die Lager sind oft geteilter Meinung. So versprechen sich die Ärzte von der hohen Zahl an berücksichtigten Krankheiten eine realistischere morbiditätsorientierte Vergütung. Während man im Regierungslager (Unionsfraktion) deutlich weniger Krankheiten festschreiben wolle. Dagegen möchte die GKV andere Krankheiten im RSA-Katalog aufgeführt wissen.

Thema: www Gesundheit-Nachrichten veröffentlich am Dienstag, 15. Januar 2008

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