Wie jetzt bekannt wurde, zahlen die fünf Pharmahersteller, der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) sowie die neun Landesapothekerverbände die festgelegten Strafgelder.
Die betroffenen Unternehmen und Verbände wurden vom Bundeskartellamt wegen angeblicher Preisabsprachen mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 465.000 Euro belegt.
Aus dem Umfeld der Verbände hieß es übereinstimmend, dass der Klage-Verzicht gegen die Bußgeldbescheide kein Eingeständnis der Schuld sei. Nach Aussage der Verbände und Hersteller gehe es allein darum, unabschätzbare Prozesskosten zu vermeiden.
Den Apothekerverbänden und dem BAH wird vorgeworfen, gemeinsam Ende 2003 im gesamten Bundesgebiet auf 24 Informationsveranstaltungen ihre Mitglieder über die neue Rechtslage (Aufhebung der Preisbindung für OTC-Arzneimittel) informiert und den Apothekern gleichzeitig nahe gelegt zu haben, die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller einzuhalten.
Thema: www Apotheken-Nachrichten veröffentlich am Montag, 28. Januar 2008
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