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Kurzwirksame Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker nur noch im Ausnahmefall

Den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verboten, die anfallenden Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga zu tragen.

Von dieser (geplanten) Regelung sind in Deutschland rund 200.000 Typ-1-Diabetiker, davon ungefähr 25.000 Kinder, betroffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss verfolgt damit den Vorschlag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Begründet wurde die Ablehnung mit einer angeblich überhöhten Preispolitik der Pharmahersteller.

Die Zahlen belegen, dass die durchschnittlichen Behandlungskosten pro Tag bei einem Typ 1 Diabetiker mit kurzwirksamen Insulinanaloga um 30 Cent höher liegen, als bei einer Therapie mit Humaninsulin. Aus diesem Grund, dürfen Ärzte Insulinanaloga zu Lasten der GKV nur noch in nachweisbaren Sonderfällen verschreiben. Zu den Sonderfällen gehören beispielsweise: Patienten reagieren mit einer allergischen Reaktion auf das Humaninsulin oder eine stabile Stoffwechsellage kann bewiesenermaßen nur mit kurzwirksamen Insulinanaloga erreicht werden.

Schon im Juli 2006 hatte der G-BA ebenso auf der Basis einer Nutzenbewertung durch das IQWiG die Entscheidung getroffen, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Therapie des Typ 2 Diabetes generell nur dann zu Lasten der GKV verschreibungsfähig sind, wenn diese nicht teurer sind als Humaninsulin.

Thema: www Gesundheit-Nachrichten veröffentlich am Dienstag, 26. Februar 2008

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