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BVerwG: Drogerien dürfen Rezepte beliefern/ ABDA zeigt sich besorgt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschied am 13.03.2008 im so genannten „dm“-Fall, dass die Drogeriemarktkette in ihren Filialen Arzneimittel der niederländischen Versandhandlung Europa Apotheek abgeben darf.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) nahm das Urteil mit Besorgnis zur Kenntnis. Heinz-Günter Wolf, ABDA-Präsident, äußerte sich dazu wie folgt: „Das ist ein schwarzer Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz.“

Nach Einschätzung von Wolf verschlimmere diese Entscheidung ein ohnehin brennendes Problem. „Der Gesetzgeber hatte nicht die Absicht, mit der Zulassung des Versandhandels die Anforderungen an die stationäre Arzneimittelversorgung zu demontieren.“ Es müsse jetzt darum gehen, die Verbraucher zu schützen und ihnen ein Maximum an der Arzneimittelversorgung und -sicherheit zu gewährleisten. Denn: „Nur eine Reduktion des Versandhandels auf das europarechtlich geforderte Maß beuge diesem Irrweg des Marktes umfassend vor.“

Darüber hinaus forderte der ABDA-Präsident, dass auch nicht erlaubten Rezeptsammelstellen, der Abgabe an Kiosken durch Automaten im Wege der Selbstbedienung und anderen Marktformen konsequent eingedämmt werden müsse.

Die Bundesrichter erläuterten ihre Auffassung damit, dass eine Einbeziehung dieses Vertriebsweges in den Versandhandel dem Schutzziel des Apotheken- und Arzneimittelrechts nicht entgegenstehe. Dabei sei die Arzneimittelsicherheit nicht mehr gefährdet als beim klassischen Medikamenten-Versandhandel mit unmittelbarer Zustellung an den Verbraucher.

Thema: www Apotheken-Nachrichten veröffentlich am Montag, 17. März 2008

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