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Krankenhausversorgung: Generalanwalt unterstützt deutsches Apothekenrecht

In erster Instanz erlitt die Kommission der Europäischen Union (EU) mit ihrer Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Rückschlag.

Dabei stellte der Generalanwalt beim EuGH klar, dass Wettbewerb nicht alles sei. Darüber hinaus empfahl er dem Gericht, die Klage der EU-Kommission abzuweisen (Az.: C-141/07). Die Kommission wollte mit der Klage das in Deutschland geltende Recht kippen, wonach Krankenhäuser nur von Apotheken versorgt werden dürfen, die sich in unmittelbarer Nähe befinden.

Sie begründete ihr vorhegen damit, dass ausländische Apotheken vom Wettbewerb ausgeschlossen würden. Dies sei ein Verstoß gegen das Gebot des freien Warenverkehrs. Die Bundesregierung argumentierte, dass die Beschränkung dem Schutz der Bürger diene. Aus diesem Grund dürfen Beratung und Abgabe nicht voneinander getrennt werden.

Mit einem Urteil des EuGH rechnen Beobachter erst in den nächsten Monaten. Sie gehen davon aus, dass die Richter auch in diesem Fall dem Plädoyer des Generalanwalts folgen.

Thema: www Apotheken-Nachrichten veröffentlich am Montag, 14. April 2008

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