Die Barmer Ersatzkasse (BEK) kündigt den Hausarzt- und Hausapothekenvertrag. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wertet die Entscheidung der BEK als einen Zwischenschritt auf dem Weg zur Erneuerung der Zusammenarbeit.
Der DAV-Vorsitzende Hermann Stefan Keller erklärte: „Unser gemeinsames Ziel, die Grundlagen für eine bessere Versorgung der Versicherten zu schaffen, behält erste Priorität.“ Nach der fristgerechten Kündigung des Hausarzt- und Hausapothekenvertrages zum 31.Dezember 2008, stellt die Barmer Ersatzkasse zugleich neue Vertragsverhandlungen mit Ärzten und Apotheken in Aussicht.
Alle Beteiligten (Krankenkasse, Ärzte, Apotheken) sind sich einig, dass das bislang gültige Vertragsgerüst an die neuen Bedingungen angepasst werden muss. Am 6. Februar dieses Jahres hat das Bundessozialgericht einer Klage der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gegen die BEK stattgegeben. Gleichzeitig entschied das Gericht, dass für den Hausarzt- und Hausapothekenvertrag keine Mittel zu verwenden sind, die der Förderung der Integrierten Versorgung dienen. Etwa 18.000 Apotheken, 38.000 Hausärzte und rund zwei Millionen BEK-Versicherte setzen diesen Vertrag seit März 2005 um.
Gemeinsam mit Ärzten und der Barmer Ersatzkasse tragen die beteiligten Apotheken unter anderem dazu bei, Wechselwirkungen zu reduzieren. Zugleich beugen sie damit Krankenhauseinweisungen als Folge von Interaktionen vor. DAV-Chef Keller äußerte optimistisch: „Wir werden in den nächsten Monaten ein modifiziertes Vertragsmodell mit der Barmer diskutieren.“ Darüber hinaus sei Keller eine weitere Verbesserung der pharmazeutischen Betreuung der Versicherten wichtig.
Thema: www Apotheken-Nachrichten veröffentlich am Montag, 02. Juni 2008
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