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Fremdbesitzverbot für Apotheken wird vor dem EUGH verhandelt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH), beschäftigt sich wahrscheinlich schon im September mit den Fremdbesitzverboten für Apotheken in Italien und Deutschland.

Bei dem Fall in Deutschland, geht es um die Klärung der Betriebserlaubnis für die in Saarbrücken tätige Filialapotheke des Versandhändlers DocMorris, der zusammen mit der Pharmagroßhandlung Gehe zur Celesio-Gruppe in Stuttgart gehört. Dagegen beschwerte sich Celesio in Italien direkt bei der Kommission der Europäischen Union (EU) über das dort geltende Fremdbesitzverbot. Die Kommission verklagte daraufhin das Land beim EuGH.

Nach Angaben des Branchendienstes Apotheke-adhoc wird der Generalanwalt Yves Bot voraussichtlich beide Fälle verhandeln. Dabei haben aber nicht nur die beteiligten Parteien das Recht zu dem Sachverhalt Stellung zu beziehen, sondern auch alle EU-Staaten. Dies nutzen acht Regierungen und verteidigten ihre nationalen Regelungen.

Zu einem Urteil wird es erst im Frühsommer 2009 kommen, da der Generalanwalt höchstwahrscheinlich bis Dezember Zeit hat, seinen Antrag zu formulieren. Die Urteilsfindung erfolgt dann meistens nach weiteren 3 bis 6 Monaten.

Thema: www Apotheken-Nachrichten veröffentlich am Mittwoch, 02. Juli 2008

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