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Sachsen lässt Teile der Gesundheitsreform prüfen

Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Stanislaw Tillich (CDU) kündigte an, dass er sich nicht von dem Versuch abhalten lassen wird, Teile der jüngsten Gesundheitsreform über das Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen.

„Wenn die Gespräche mit dem Bund keine Einigung bringen, wird Sachsen die Verfassungsmäßigkeit der Konvergenzklausel prüfen lassen. Wir rechnen uns gute Chancen aus. Denn wir halten diese Klausel für verfassungswidrig“, zitiert das „Handelsblatt“ Tillich. Der Regierungschef befürchtet, dass durch diese Klausel jedes Jahr mehr als 300 Millionen Euro an eingenommenen Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen aus dem Land abfließen.

Ebenso erwartet der Ministerpräsident vom künftigen Einheitsbeitrag, welcher ab 01. Januar 2009 für alle Kassen gelten soll, nichts Gutes. Gegenüber dem Handelsblatt äußerte er kritisch, dass die günstigen Beiträge der IKK von derzeit 11,8 Prozent und der AOK von 12,9 Prozent auf über 15 Prozent steigen werden. Diese drastische Entwicklung sei zudem niemanden zu erklären.

Die Landesregierung hatte schon vor einiger Zeit in Karlsruhe das Gutachten für eine Normenkontrollklage in Auftrag gegeben. Mitte August soll es vorliegen.

Thema: www Gesundheit-Nachrichten veröffentlich am Dienstag, 22. Juli 2008

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