Bayern und Sachsen haben beim Bundesrat ein Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beantragt. Schon im Juli dieses Jahres hat die sächsische Staatsregierung beschlossen, eine Gesetzesinitiative zum Schutz „für einen sicheren Versandhandel mit Arzneimitteln“ einbringen zu wollen.
Dieser Schritt wird von den beiden Ländern gegangen, weil der seit 2004 in Deutschland zulässige Versandhandel mit Arzneimitteln zu einer Verringerung der Patientensicherheit geführt habe. Sachsen und Bayern gehen außerdem davon aus, dass die Patienten „nicht klar zwischen legalen und illegalen Versandangeboten von Arzneimitteln unterscheiden können“. Darüber hinaus bestätigten aktuelle Studien, dass nahezu 95 Prozent von denen im Internet angebotenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel ohne Vorlage eines Rezepts erhältlich sind.
Ebenso können nach jüngster Rechtsprechung „Versandapotheken aus dem EU-Ausland für das Sammeln von Rezepten und die Arzneimittelauslieferung an Patienten auch die Dienste von Gewerbebetrieben, wie Videotheken, Drogerien oder Tankstellen in Anspruch nehmen dürfen“. Nach Auffassung der Staatsregierungen, kann durch diese Vorgehensweise eine sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in den bisher bestehenden Rechtsrahmen nicht mehr gewährleistet werden.
Sachsen und Bayern wollen mit der Gesetzesinitiative erreichen, dass „im Sinne des Patientenschutzes der Versandhandel mit Arzneimitteln auf das vom Europäischen Gerichtshof festgestellte rechtliche Maß zurückgeführt wird“. Demnach ist ein Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln möglich.
Thema: www Medikamente-Nachrichten veröffentlich am Donnerstag, 14. August 2008
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