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Die Ginkgo biloba Pflanze

Manchmal taucht ein Wirkstoff oder eine Pflanze auf, die scheinbar alles kann. Das Penicillin beispielsweise war nach seiner Entdeckung das Non-Plus-Ultra und revolutionierte die Medizin. Auch das Aspirin überzeugte die ganze Welt und fehlte bald in keiner Handtasche. Wie ist das mit Heilkräutern? Wenn man sonst nichts zuhause hat – Kamillentee oder Pfefferminztee geht immer! Doch mag die Begeisterung auch noch so groß und die Wirkung der Inhaltsstoffe auch noch so vielfältig sein, „Ein Kraut für alle Fälle“ gibt es eben doch noch nicht.

Ginkgo: Bekannter Geheimtipp

Aber wie ist das denn mit dem Ginko biloba, diesem Baum, dessen Blätter seit Jahrhunderten in der Naturmedizin genutzt und geschätzt werden? Als Geheimtipp gegen Alzheimer und Demenz wird Ginkgo ja mittlerweile auch gehandelt. Nun, ein Geheimtipp ist Ginkgo eigentlich nicht mehr. Die hochwertigen Präparate aus den Extrakten der Blätter gehören zu den anerkannten und zugelassenen pflanzlichen Arzneimitteln. Sie werden beim Nachlassen der geistigen Fähigkeiten, gegen Konzentrations- und Gedächtnisprobleme und beim Kampf gegen nervenschädigende freie Radikale eingesetzt.

Vielseitiges Anwendungsspektrum

Bei zahlreichen unterschiedlichen Symptomen, die auf Durchblutungsstörungen beruhen, sind Ginkgo-Präparate für viele Ärzte und Heilpraktiker die erste Wahl: Bei der bekannten Schaufensterkrankheit (PaVK) , mit den Schmerzen beim Gehen, bei Ohrengeräuschen, Sehstörungen oder bei Schwindelgefühlen. Die zellerhaltenden Eigenschaften können sich auch bei kosmetischer Hautpflege bemerkbar machen, werden gegen Falten und zur Straffung der Haut empfohlen. So ist die Vermutung, Ginkgo sei eine Pflanze, die alles kann, auf den ersten Blick gar nicht so abwegig. Aber es wäre dann doch zu viel des Guten, ihr Wunderkräfte anzudichten. Auch ihr sind Grenzen gesetzt. Aber die Wirkungen und Eigenschaften, die der Gingko biloba Pflanze zugeordnet werden, sind aber doch auch schon sehr viel wert!

Thema: Gesundheit veröffentlich am Donnerstag, 29. September 2011

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